kostenordnung

KOSTENORDNUNG

ZUR SATZUNG IN DER FASSUNG JANUAR 2002

§ 1

1. Der Monatsbeitrag für jedes Mitglied beträgt 18€ und ist monatlich per Dauerauftrag auf das Konto Nr. 19007101, BLZ : 28591654, Volksbank Westrhauderfehn zu entrichten. Kontoinhaber : Werner Dröge
2. Die am Kegelabend auflaufenden Schulden sind sofort fällig und unverzüglich auf das Kegelkonto zu überweisen. Davon kann abgewichen werden, wenn der per Dauerauftrag gezahlte Monatsbeitrag um die Summe der durchschnittlichen Spielschulden erhöht wird. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Finanzministers möglich. Zum Zeitpunkt der Kegeltour werden Schulden und Zahlungseingänge saldiert. Ergibt sich ein Soll, so ist der rückständige Betrag unverzüglich zu entrichten. Im Falle der Nichtbeachtung kann der Betroffene von der Teilnahme an der Kegeltour ausgeschlossen werden.
2b. Wird ein Soll von 25€ überschritten, so werden monatlich 2,50€ als Verzugszinsen berechnet.
3. Von dieser Regelung kann nur in besonderen Härtefällen abgesehen werden, über die im einzelnen entschieden wird. (Nur Penisbruch, Eigentod, JVA-Aufenthalte o.ä.)

§ 2

1. Bei einer Neuaufnahme wird die Höhe des Aufnahmebeitrages beschlossen. Er richtet sich nach dem Vermögen der Kegelkasse und darf 50€ nicht unterschreiten.
2. Nach jedem Kegeln zahlt außer dem Kegelkönig der Spieler auf Platzierung, neben den obligatorischen Strafen, n-0,5€ in die Kasse.

§ 3

1. Alle Erlöse des Kegelns werden der Kasse zugeführt.
2. Das Geld wird im Wesentlichen für Kegeltouren aufgespart.
3. Jedes Mitglied hat seine Verpflichtung der Kasse gegenüber unaufgefordert und pünktlich zu erfüllen.

§ 4

1. Im Falle eines entschuldigten Fehlens ist ein Betrag von 10€ zu zahlen.
2. Unentschuldigtes Fehlen kostet 20€.
3. Wer aufgefunden wird, ohne seinen Kegel dabei zu haben, zahlt noch an Ort und Stelle ein Runde Bier für die anwesenden Mitglieder.

§ 5

1. Ein Pudel kostet 25 Cent .
2. Wird eine Kugel fallengelassen, kostet das 1€.
3. Im Falle einer Verspätung ist pro angefangene Minute ein Betrag von 50 Cent zu zahlen, maximal jedoch 10€.
Eine entschuldigte und vorher angemeldete Verspätung kostet 2,50€.
4. Eine Runde zahlt derjenige, der so langsam kegelt, daß seine Kugel von einem Kegelbruder eingeholt wird. Mißlingt der Versuch, ist ggf. § 5 Punkt 5. anzuwenden.
5. Die Kegelbahn ist nur zu betreten, wenn man an der Reihe ist. Fühlt der jeweils Kegelnde sich in der Ausübung seines Sports behindert, und wird die Kugel nicht eingeholt sondern lediglich aus der Richtung gebracht, zahlt der Störenfried 1€. Der Wurf muß in diesen Fällen wiederholt werden.
6. Wer nach dem jeweiligen Spielverlauf mit einem Kegelwurf an der Reihe ist und diesen Wurf nicht von sich selbst aus zu unternehmen gedenkt, zahlt 2,50€, wenn ihm seine Kugel an den Platz gebracht wird. Dies gilt nicht, wenn sich der Kegelbruder außerhalb der Kegelbahn befindet oder zum Schreiberling bestimmt wurde.
7. Ertönt die Glocke, sind 1,50€ fällig.
8. Wird vergessen, am Kegelcomputer die Taste 'Löschen' zu betätigen, ist 50Cent zu zahlen.
9. Verrechnen an der Tafel kostet 1€, vergessen zu schreiben ebenso.
10. Springt die Kugel von der Bahn, kostet das 1€.

§ 6

1. Wer ein Glas umwirft zahlt 5€ in die Kasse.
2. Wer ein Glas zerstört zahlt eine Runde Bier.
3. Trinkt ein Kegelbruder die erste oder eine ausgegebene Runde an, falls diese noch nicht freigegeben wurde, zahlt der Betroffene 5€ in die Kasse.
4. Bei "Alle Neune" gibt es eine Runde "Kurze" - ggf. aus der Kasse bezahlt. Jeder außer dem Kegler selbst zahlt 1€ in die Kasse.
5. Fällt die "Alle Neune" mit Ansage bekommt jeder Bruder drei Kurze auf eigene Kosten. Dieser Wurf wird im Spiel doppelt gezählt. Fällt die "9" nach der Ansage nicht, sind 50Cent in die Kegelkasse zu zahlen.
6. Jeder Bruder zahlt am Ende eines Kegelabends pro eigenes stehen gelassenem alkoholischen Getränk 1€.

§ 7

1. Kotzt ein Bruder auf die Kegelbahn bzw. außerhalb der Toiletten, sind wegen dieser besonderen Peinlichkeit 50€ in die Kegelkasse zu zahlen. Außerdem ist diese Schweinerei eigenhändig zu entfernen.
2. Kotzen auf der Toilette kostet hingegen lediglich 2,50€.
3. Die Pflicht eines jeden Kegelbruders ist es, sich auf dem schwarzen Brett der Kegelclubeigenen Homepage mindestens einmal monatlich zu verewigen. Ist kein Eintrag zu finden, zahlt der entsprechende Kegelbruder 5€ in die Kegelkasse.

§ 8

1. Änderungen der Kostenordnung bedürfen der einfachen Mehrheit.

§9

Um einer dürftigen Beteiligung an den Kegelterminen entgegen zu wirken, erhält der Kegelwirt (Gerd Schnieders) mit Wirkung ab dem 01.01.2002 eine garantierte Umsatzpauschale (Mindestverzehr) in Höhe von 100€. Dieser Betrag wird aus der Kegelkasse gezahlt. Zwecks Gegenfinanzierung wird der Monatsbeitrag auf 18€ erhöht. Vom Mindestverzehr sind Gastkegler ausgeschlossen

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