KC MITGLIED 98

SATZUNG
IN DER FASSUNG JANUAR 2002

Art. 1 Name und Sitz
1. Der am 31.10.1998 gegründete Kegelverein ist ein Zusammenschluß geeigneter Papenburger Kapazitäten.
2. Ohne Glied kein Mitglied.
3. Jedes Mitglied verpflichtet sich, den Club nach besten Kräften zu unterstützen und auf einen gedeihlichen Zusammenhalt hinzuwirken.
4. Der Kegelclub hat seinen Sitz und Gerichtsstand in Papenburg.
 
Art. 2 Kegelort und Kegelzeit
1. Es wird turnusmäßig jeden dritten Samstag im Monat in der Gaststätte Schnieders, Papenburg gekegelt. Beginn ist i. d. R. 20.00 Uhr.
2. Nur Bundeskegelbahnen dürfen als Austragungsort gewählt werden.
 
Art. 3 Ämter
1. Es sind fünf Ämter zu vergeben, welche gewissenhaft zu führen sind.
2. Die Ämter werden jedes Jahr neu gewählt. Die Ämter im Einzelnen: Kanzler, Finanzminister, Webmanager, Schriftführer und Kegeltechniker. Kanzler und Finanzminister vertreten sich jeweils gegenseitig.
2a. Neben den Ämtern ist jährlich ein aus zwei Mitgliedern bestehender Festausschuß neu zu bilden. Dieser ist für die Planung und Durchführung offizieller Kegelveranstaltungen verantwortlich.
3. Die Abwahl eines Amtsträgers ist mit einer 2/3-Mehrheit zu beschließen.
4. Es findet mindestens einmal im Jahr ein Kassenprüfung statt, sowie nach jeder Kegeltour oder bei Mißtrauen. Kassenprüfung und Kassenbericht finden i. R. d. Jahreshauptversammlung statt oder zu aktuellen Anlässen.
5. Die Amtsperiode des Kanzlers ist auf ein Jahr begrenzt. Die Wiederwahl kann erst drei Jahre nach dem letzten Amtsantritt erfolgen.

Art. 4 Public Relations
1. Gastkegler sind willkommen, müssen aber eine Runde Bier ausgeben.
2. Der Kontakt mit anderen Kegelclubs ist zu pflegen.
3. Wird der Club als solcher irgendwo eingeladen, gibt es ein Clubgeschenk aus der Kasse.
 
Art. 5 Beschlüsse und Organisation
1. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit beschlossen.
2. Nur anwesende Mitglieder sind berechtigt mitzustimmen.
3. Neuaufnahmen sind einstimmig, bzw. im Falle der Enthaltung ohne Gegenstimme zu beschließen. Jeder Bewerber muß ein drei- bis fünfmaliges Probekegeln als Gast absolvieren. Der Antrag auf Neuaufnahme ist spätestens nach dem dritten Probekegeln schriftlich an den Club zu richten. Die Abstimmung unter Befragung aller Mitglieder erfolgt geheim.
3a. Die Mitgliederzahl des Clubs darf nicht mehr als 15 betragen.
4. Satzungsänderungen sind entgegen Punkt 1. mit einer 2/3- Mehrheit zu beschließen.
5. Der Kegelclub ist beschlußfähig, wenn mindestens 2/3 aller Mitglieder anwesend sind.
6. Der Austritt aus dem Club kann formlos erklärt werden. Ein rückwirkender Austritt ist in Ausnahmefällen nur nach Beschluß möglich. Eine Erstattung gezahlter Beiträge scheidet aus. Eigentum des Clubs ist unverzüglich zurückzugeben.
 
Art.6 Teilnahmepflicht
1. Jedes Mitglied hat die Pflicht, an allen Veranstaltungen teilzunehmen.
Ein Fernbleiben wird nur ausnahmsweise und bei Angabe eines wichtigen Grundes entschuldigt.
2. Ein Fernbleiben ist einem beliebigem Kegelbruder vor der Veranstaltung unter Angabe des Grundes formlos zu erklären.
3. Über die Akzeptanz der Entschuldigung wird am gleichen Abend unter den anwesenden Kegelbrüdern abgestimmt.
4. Unentschuldigtes Fehlen ist mit einer Geldstrafe zu ahnden.
5. Näheres regelt die Kostenordnung.
 
Art. 7 Kegeltour
1. Es findet mindestens einmal pro Jahr eine Kegeltour statt, dabei werden keine Fahrzeuge benutzt, die von Kegelbrüdern geführt werden müssen, d.h. es werden Busse, Züge, Flugzeuge, Raketen o.ä. benutzt. Für die Kosten kommt die Kegelkasse auf.
2. Für die Organisation der Kegeltour ist der Festausschuß zuständig.
3. Die jährlichen Kegeltouren werden grundsätzlich im Chaos beschlossen. Es wird solange gelabert, bis man sich auf irgendeinen Unsinn einigt. Motto: Wat nix kostet is nix.
 
Art. 8 Satzung
1. Jeder Kegelbruder erhält eine Kegelsatzung, welche pfleglich zu behandeln ist.
2. Die Satzung ist auf Verlangen vorzuweisen, wenn ein Treffen in den Räumlichkeiten des jeweiligen Mitgliedes stattfindet.
3. Jeder Kegelbruder erkennt die offizielle Satzung des Clubs nebst Kostenordnung in der jeweils gültigen Fassung, vorbehaltlos an. Änderungen siehe Art. 5.
Art. 9 Das Kegeln
1. Der Pudelkönig erhält zum Pudelorden eine Pudelmütze, die beim nächsten Kegeln zu tragen ist. Bei Nichtteilnahme am nächsten Kegeln sind Pudelorden und Pudelmütze rechtzeitig einem teilnehmende Kegelbruder zu übergeben. Der Pudelorden ist bei
gegebenem Gleichstand mehrerer Spieler durch ein zu bestimmendes Spiel im Stechen zu ermitteln.
2. Gelangt die Kugel in die Rinne und verläßt diese wieder, wird der Wurf als Pudel gewertet, d.h. auch die Punkte werden nicht gezählt.
3. Verläßt die Kugel die Bahn, wird der Wurf nicht gewertet.
4. Verläßt die Kugel die Bahn, springt aber danach zurück auf diese, wird der Wurf nicht gewertet.
5. Sollte bei einem Wurf kein Kegel getroffen werden, so wird der Wurf als Pudel gewertet, muß aber wiederholt werden.
6. Wird ein "Hattrick" geworfen, (drei Pudel in Folge) so wird ein weiterer Strafpudel angeschrieben.
7. Jeder Kegler trägt seine Punkte eigenhändig in die Tabelle an der Tafel ein.
8. Bei jedem Kegeln sind ggf. zwei vom Schriftführer zu bestimmende Kegelbrüder für die korrekten Eintragungen im Kegelbuch verantwortlich. Keiner kann sich drücken. Die Auserwählten haben sich auf die vorderen Plätze nahe des Kanzlers zu setzen. Ein sog. Gewohnheitsrecht für die Belegung bestimmter Plätze wird keinem Mitglied eingeräumt.
 
Art. 10 Sonstiges
1. Derbe Witze, rüde Erzählungen und sonstige sexistische Äußerungen sind zulässig und ausdrücklich zur allgemeinen Erheiterung erwünscht.
2. Die Beleidigung eines Kegelbruders ist nicht zulässig und wird noch vor Ort geahndet.
3. Es wird im Stehen gepinkelt.
4. Jegliche Peinlichkeiten die auf Clubveranstaltungen vorkommen, sowie das Passwort der clubeigenen Homepage sind unter dem Deckmantel des Schweigens zu halten. Zuwiderhandlungen können im Extremfall zum Ausschluß führen.
4a. Ein Ausschluß ist bei groben Verstößen gegen die Satzung auf Antrag möglich. Für einen Ausschluß ist die Beschlußmehrheit erforderlich.
5. Ergreift der Kegelkanzler das Wort, oder erteilt es einem Mitglied, haben alle anderen zu schweigen. "Dazwischenquatschen" kostet nach einmaliger Ermahnung 2,50€ .
6. Außer für Notfälle, gilt während des Kegelns Handyverbot. Bei Nichtbeachtung ist eine Strafe in Höhe von 2,50€ zu zahlen.
7. Für Neuanschaffungen wie Freundinnen, fahrbare Untersätze oder Wohnungen ist eine Runde Bier auszugeben.
 
Art. 11 Trinkregeln
1a. Die clubeigene Hauwegmaschine (HWM) ist bei folgenden Kegelergebnissen zur Bestrafung des Keglers einzusetzen:

a) Spiel in die Vollen: Ein Spieler erzielt bei drei Würfen ein Ergebnis von mehr als 19 Punkten, bzw. der Spieler übertrifft dieses Ergebnis nochmals.
b) Kl. Hausnummern: Für jede "vorne" stehende "Eins" in Folge
c) Gr. Hausnummern: Für jede "vorne" stehende Zahl größer als "Sieben"
d) Abräumen: Ein Spieler wirft mit maximal vier Würfen mehr als neun Kegel um
e) Fuchsjagd: Ein Spieler erzielt ein Ergebnis von mehr als 19 Punkten oder ein Kegler wird eingeholt.
1b. Ferner wird die HWM wie folgt eingesetzt:
Pudel- und Kegelkönig werden in genannter Reihenfolge am nächsten Kegeltermin noch vor dem jeweils ersten Wurf mit der HWM verwöhnt.
1c. Ist ein Kegler an einem Kegeltermin bereits zwei Mal mit der HWM bestraft worden, kann er sich von weiteren HWM-Bestrafungen freikaufen. Dies geschieht durch die Zahlung von 2,50€ .
1d. Der Pudelkönig ist dazu verpflichtet, die HWM bis zum nächsten Kegeltermin sorgsam zu verwahren und ordentlich zu reinigen. Im Falle des Vergessens oder mangelhafter Reinigung ist eine Strafe in Höhe von 10€ fällig.
1e. Füllmaterial, im Wesentlichen Bier, wird zu Lasten der Kegelkasse zur Verfügung gestellt.
2. Darf ein Kegelbruder an einem Kegelabend keinen Alkohol trinken, ist ein wichtiger und glaubwürdiger Grund anzugeben oder eine Runde Pils zu zahlen. Ausnahme: Der Betreffende steht nach dem Kegelabend als Fahrer zugunsten seiner Kegelbrüder zur Verfügung.
3. Falsche Bezeichnungen, wie z.B. Skatbruder statt Kegelbruder sind zu unterlassen. Fällt von einem Mitglied an einem Abend mehr als zwei mal eine falschen Bezeichnung, so ist eine Runde Bier fällig.
4. Wird die Tischglocke geläutet ist eine Runde Bier fällig. Ausnahme: Der Kegelkanzler will das Wort ergreifen.
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